Werden im Falle einer Nichtbeantwortung Verwaltungssanktionen verhängt?
Die Nichtbereitstellung dieser Daten stellt einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht dar. Die Antwortenden sind verpflichtet, die im Fragebogen geforderten Informationen und Daten korrekt und vollständig anzugeben.
Insbesondere ist die Verpflichtung zur Beantwortung der gegenständlichen Erhebung in Artikel 7 des G.v.D. Nr. 322/1989 und im DPR vom 15. Dezember 2022 zur Verabschiedung des Nationalen Statistischen Programms 2020-2022 - Aktualizierung 2021-2022 sowie in der beiliegenden Liste der Umfragen, die eine Beantwortungspflicht für private Rechtssubjekte mit sich bringen verankert, so wie festgeschrieben im Sinne der Art. 7 und 11 des G.v.D. Nr. 322/1989 und im DPR vom 15. Dezember 2022 (Anhang „Liste der im Nationalen Statistischen Programm 2020-2022 - Aktualizierung 2021-2022 enthaltenen Arbeiten (Statistiken aus Erhebungen - SDI - und Statistiken aus Verwaltungsquellen - SDA), die eine Auskunftspflicht für private Rechtssubjekte mit sich bringen“).
Wir bitten Sie daher, den Fragebogen für diese Erhebung bis spätestens 31. März 2023 auszufüllen.