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FAQ

Was versteht man unter einem Unternehmen?

Das Istat definiert ein Unternehmen als die rechtlich-ökonomische Einheit, die Waren und Dienstleistungen zum Verkauf herstellt und die nach den geltenden Gesetzen oder ihren eigenen gesetzlichen Vorschriften berechtigt ist, die erzielten Gewinne an die Eigentümer, ob privat oder öffentlich, auszuschütten. Zu den Unternehmen gehören, auch wenn sie in handwerklicher Form gegründet sind, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften (mit Ausnahme von Sozialgenossenschaften), privatrechtliche Konsortien, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Spezialunternehmen und öffentlich-rechtliche Unternehmen. Selbständige und freie Berufe gelten ebenfalls als Unternehmen.

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