Muss ein Unternehmen nach einer Auflösung ohne Umwandlung (im Jahr 2018 oder in den vorhergehenden Jahren) den Fragebogen ausfüllen?
Erfolgte die Löschung aus dem Handelsregister der Handelskammer nach dem 31.12.2017, besteht die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens.
Meldungen zur Auflösung des Unternehmens müssen im Portal unter dem Menüpunkt „Stammdaten des Unternehmens“ vorgenommen werden. Mit Klick auf die Schaltfläche „Änderungen mitteilen“ gelangt man auf eine neue Seite und kann die neuen Daten eingeben. Einfach die Felder „Tätigkeitsstatus“ und „Ereignis“ auswählen, dann wird ein Drop-Down-Listenfeld mit verschiedenen Möglichkeiten angezeigt. Um die Änderung abzuschließen, geben Sie bitte „Monat/Jahr“ an und klicken dann auf „Senden“. Weiter besteht die Möglichkeit, Dokumente zum Nachweis der Statusänderung als Anhang hochzuladen. Dazu klicken Sie bitte auf „Datei auswählen“ und laden das gewünschte Dokument hoch. Sobald die Meldung geprüft und angenommen wurde, werden die aktualisierten Stammdaten des Unternehmens angezeigt.
Categoria: Trasformazioni societarie e aspetti normativi - Stato attività - CANCELLAZIONE/ESTINZIONE