Sind das Statistikgeheimnis und der Schutz der personenbezogenen Daten sichergestellt? Die erfassten Daten unterliegen dem Statistikgeheimnis (Art. 9 des Gesetzesvertretenden Dekrets 322/1989) und den Bestimmungen zum Schutz von personenbezogenen Daten (Verordnung (EU) 2016/679, Gesetzesvertretendes Dekret 196/2003 sowie Gesetzesvertretendes Dekret 101/2018). Sie dürfen - ausschließlich zur Verarbeitung für statistische Zwecke - von Subjekten des Gesamtstaatlichen Statistiksystems genutzt werden, auch zu einem späteren Zeitpunkt, sowie für wissenschaftliche Forschungszwecke weitergegeben werden, entsprechend den Voraussetzungen und Modalitäten laut Art. 5 ter des Gesetzesvertretenden Dekrets 33/2013 .
Categoria: Trasformazioni societarie e aspetti normativi - Segreto statistico e protezione dati personali
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