Wo liegt der Unterschied zwischen der Bezugsperson und dem Ausfüllenden? Beide können die Fragebögen aufrufen und ausfüllen, wenn ihnen die entsprechenden Lese- und Schreibberechtigungen zugewiesen wurden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Bezugsperson ihrerseits neue Beauftragte als Ausfüllende für die Befragungen, für die sie eine Berechtigung hat, anlegen kann.
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