vai direttamente al contenuto
FAQ

Wenn das Unternehmen inaktiv war (d.h. in freiwilliger Liquidation, Auflösung und Liquidation, Auflösung), muss sie den Fragebogen ausfüllen?

Ein Unternehmen, das sich im Status der Inaktivität befindet (d.h. in freiwilliger Liquidation, in Auflösung und Liquidation, in Auflösung), ist verpflichtet - sofern der Status der Inaktivität nicht bereits vorhanden ist - auf das Statistische Portal der Unternehmen von Istat im Bereich „Stammdaten des Unternehmens“ zuzugreifen, um die Inaktivität zu melden. Wenn Sie auf „Änderung melden“ klicken, erscheint eine Maske mit allen Variablen, die von einer Änderung betroffen sein können. Dann können Sie im Feld „Tätigkeitsstatus“ oder - falls zutreffend - im Feld „Insolvenzverfahren“ aus dem Dropdown-Menü die gewünschte Position auswählen, „Monat/Jahr“ der Änderung angeben und schließlich auf „Absenden“ klicken. Wenn Sie über ein Dokument verfügen, das die Meldung belegt, können Sie es anhängen, indem Sie im Feld „Anhang“ auf „Durchsuchen“ klicken. Sobald die Meldung überprüft und akzeptiert wurde, werden die Angaben zu Ihrem Unternehmen aktualisiert.

Sollte diese Inaktivität nach dem 31.12.2021 bestätigt und wirksam geworden sein, informieren wir Sie darüber, dass die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens der Erhebung bestehen bleibt.

Zurück