Abschnitt 2 - Frage X.2.12 Wie ist der Prozentsatz der Mitarbeiter zu berechnen, die an mindestens einer nicht verpflichtenden betrieblichen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen haben? Zur Berechnung des Prozentsatzes der Mitarbeiter, die an betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, werden die zur Belegschaft gehörenden Mitarbeiter (mit Ausnahme der Lehrlinge) herangezogen, die im Jahr 2018 an mindestens einer internen, externen oder informellen Weiterbildung (z.B. Training on the Job) teilgenommen haben. Verpflichtende betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. zum Thema Arbeitsschutz, sind nicht zu berücksichtigen.
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