Muss man auf die Befragung antworten? Gemäß Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 322/1989 und des DPR zur Genehmigung des Gesamtstaatlichen Statistikprogramms 2017-2019 vom 31. Jänner 2018 besteht für die gegenständliche Erhebung Auskunftspflicht. Verstöße gegen besagte Auskunftspflicht werden gemäß Art. 7 und 11 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 322/1989 und des DPR vom 31. Jänner 2018 - Anlage „Verzeichnis der SDI- und SDA-Arbeiten im Gesamtstaatlichen Statistikprogramm 2017-2019, bei denen die nichterfolgte Auskunft eine Verletzung der Auskunftspflicht darstellt - Jahr 2017“ geahndet. Nach der Veröffentlichung des Gesamtstaatlichen Statistikprogramms 2017-2019 - Aktualisierung 2018-2019, gegenwärtig in Vorbereitung, im Amtsblatt der Republik, werden die Auskunftspflicht und die Anwendung der Verwaltungsstrafen laut Genehmigungsdekret und zugehörigem Verzeichnis gemäß Art. 7 und 11 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 322/1989 geregelt.
Categoria: Trasformazioni societarie e aspetti normativi - Obbligo di risposta
|
|