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FAQ

Abschnitt 2 - Fragen 2.12-X.2.14: Was versteht man unter verpflichtender betrieblicher Weiterbildung?

Bei der Beantwortung der Fragen 2.12-X.2.14 müssen nur nicht-obligatorische Ausbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die verpflichtende betriebliche Weiterbildung umfasst alle Ausbildungstätigkeiten, die es einem Unternehmen ermöglichen, die geltenden Bestimmungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe einzuhalten. Dazu zählt auch die Ausbildungstätigkeit (sowohl für Ausbilder als auch für Lehrlinge) zur Eingliederung von Mitarbeitern mit Lehrvertrag oder die Ausbildung für die Erlangung einer Berufsbefähigung. Kurse und andere Ausbildungsmaßnahmen, die die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und Verfahren für den Umgang mit gesundheitlichen Notfällen im Zusammenhang mit Covid-19 betreffen, müssen in gleicher Weise behandelt werden und sollten daher bei der Beantwortung der oben genannten Fragen nicht berücksichtigt werden.

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