Das Unternehmen teilt die Verpachtung/Abtretung des Betriebszweigs mit
Auch im Falle einer Verpachtung/Abtretung des Betriebszweigs bleibt die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens bestehen.
Wenn das Ereignis zu einer Änderung des Ateco-Codes geführt hat, müssen Sie sich beim Ausfüllen des Fragebogens auf die vorherrschende Wirtschaftstätigkeit im Bezugsjahr der Erhebung (2022) beziehen.
Die Verpachtung/Veräußerung des Betriebszweigs muss über die Funktion „Änderung melden“ im Bereich „Stammdaten des Unternehmens“ angegeben werden. Es erscheint eine Liste mit den Variablen, die geändert werden können. Sie müssen das Feld „Ereignis“ ankreuzen und aus dem Dropdown-Menü den gewünschten Punkt auswählen: „Abtretung für die Übertragung auf ein neues Unternehmen“ oder alternativ „Abtretung für die Übertragung auf ein bestehendes Unternehmen“. Außerdem muss „Monat/Jahr“ angegeben werden, auf das sich die Änderung bezieht.
Wenn sich die Hauptwirtschaftstätigkeit des Unternehmens (d. h. der Ateco-Code) mit der Änderung geändert hat, muss auch diese Änderung in derselben Maske angegeben werden: Kreuzen Sie das Feld „Hauptwirtschaftstätigkeit“ an und geben Sie immer den Bezug „Monat/Jahr“ an.
Wenn Sie über Dokumente verfügen, die die Meldung belegen, können Sie sie anhängen, indem Sie im Feld „Anhang“ auf „Durchsuchen“ klicken. Sobald Sie alle Meldungen und eventuelle Anhänge eingefügt haben, müssen Sie auf „Absenden“ klicken. Sobald die Meldung überprüft und akzeptiert wurde, werden die Angaben zu Ihrem Unternehmen aktualisiert.