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24.10.2018

DIE JÄHRLICHE „ERHEBUNG DER AUSLANDSTÄTIGKEITEN DER UNTERNEHMEN UNTER INLÄNDISCHER KONTROLLE (OUTWARD)“ HAT BEGONNEN


DIE JÄHRLICHE „ERHEBUNG DER AUSLANDSTÄTIGKEITEN DER UNTERNEHMEN UNTER INLÄNDISCHER KONTROLLE (OUTWARD)“ HAT BEGONNEN

Die jährliche „Erhebung der Auslandstätigkeiten der Unternehmen unter inländischer Kontrolle (OUTWARD)“, mit der die Struktur und die Tätigkeiten der im Ausland ansässigen Unternehmen unter inländischer Kontrolle für das Jahr 2017 erfasst werden, hat begonnen.

 

Die Ausarbeitung von Statistiken über die Struktur und die Tätigkeiten der ausländischen Tochterunternehmen ist von der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 vorgesehen.

 

Die Frist für die Beantwortung des Fragebogens, der im Bereich „Erhebungen“ des Portals verfügbar ist, endet am 10 Mai 2019.