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FAQ

Muss ein Unternehmen nach Kapitalmaßnahmen (Eingliederung eines bestehenden Unternehmens, Entstehung neuer Unternehmen aus bestehenden Unternehmen oder Übernahmen) den Fragebogen ausfüllen?

Bei Kapitalmaßnahmen (Eingliederung eines bestehenden Unternehmens, Entstehung neuer Unternehmen aus bestehenden Unternehmen, Übernahmen) übernimmt die Gesellschaft, die aus der Fusion hervorgeht, bzw. das eingliedernde Unternehmen gemäß Art. 2504 ZGB sämtliche Rechte und Pflichten der an der Fusion beteiligten Gesellschaften, wobei sie auch alle Rechtsbeziehungen fortsetzt, die vorher bestanden haben.                                              
Das eingliedernde Unternehmen übernimmt mithin die Pflicht, die im Erhebungsfragebogen angeforderten Angaben und Daten richtig und vollständig bereitzustellen, gemäß Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 322/1989  und des DPR zur Genehmigung des Gesamtitalienischen Statistikprogramms 2017-2019 - Aktualisierung 2018-2019, gegenwärtig in Vorbereitung, und des zugehörigen Verzeichnisses der Erhebungen, die für private Subjekte mit Auskunftspflicht verbunden sind. Die eingliedernde Gesellschaft muss dieses Ereignis über das Portal unter dem Menüpunkt „Stammdaten des Unternehmens“ über die Schaltfläche „Änderung mitteilen“ melden.

Categoria: Trasformazioni societarie e aspetti normativi - Stato di attività - Impresa inattiva (ovvero in liquidazione volontaria, scioglimento e liquidazione, scioglimento)
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