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FAQ

Abschnitt 7 - Frage X.7.1: Was versteht man unter Auslagerung der Produktion und welche Fälle müssen hierbei berücksichtigt werden?

Die Frage ist darauf ausgerichtet, die  im Zweijahreszeitraum 2021-2022 von den italienischen Unternehmen durchgeführte Auslagerung der Produktion durch ausländische Direktinvestitionen oder Auslagerungsabkommen oder -verträge zu erfassen. Unter ausländischen Direktinvestitionen versteht man die Gründung neuer Produktionseinheiten (Greenfield), Unternehmensinvestitionen (Brownfield), Operationen wie Fusionen und Übernahmen von mindestens 10% der Stammaktien eines ausländischen Unternehmens (Mergers and Acquisitions - M&A). Das Ziel dieser Investitionen besteht darin, ein dauerhaftes Interesse im betreffenden Land und einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung zu erlangen. Die Auslagerungsverträge oder -abkommen betreffen Kooperationen mit ausländischen Unternehmen im technischen Bereich bzw. im Produktionsbereich, z.B. Veredelungsvereinbarungen, Zulieferung, Abtretung von Produktionslizenzen an unabhängige ausländische Gesellschaften usw.

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