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FAQ

Sind das statistische Geheimnis und der Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet?

Die Informationen sind geschützt durch das statistische Geheimnis (Art. 9 G.v.D. Nr. 322/1989) und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Schutz der personenbezogenen Daten (EU-Verordnung 2016/679, G.v.D. Nr. 196/2003 und G.v.D. Nr. 101/2018). Diese können von den Einrichtungen des Nationalen Statistischen Systems ausschließlich zu statistischen Zwecken verwendet werden, auch zur Weiterverarbeitung, und können auch zu wissenschaftlichen Forschungszwecken unter den Bedingungen und in der Weise übermittelt werden, die in Art. 5 ter des G.v.D. Nr. 33/2013 vorgesehen sind.

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