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FAQ

Wenn das Unternehmen durch Unternehmensereignisse (Fusion, Gründung) oder ohne diese Ereignisse aufgelöst/gelöscht wurde, muss sie den Fragebogen ausfüllen?

Unternehmen, die bis zum 31.12.2021 aufgelöst/gelöscht wurden, müssen den Fragebogen nicht ausfüllen, während Unternehmen, die am oder nach dem 01.01.2022 aufgelöst/gelöscht wurden, aufgefordert sind, den Fragebogen auszufüllen, wenn sie die erforderlichen Daten zur Verfügung haben.  

Um eine Beendigung/Löschung des Unternehmens zu melden, müssen Sie auf das Portal im Abschnitt „Stammdaten des Unternehmens“ zugreifen und auf „Änderung melden“ klicken. Es erscheint eine Maske mit allen Variablen, die geändert werden können. Sie müssen die Felder „Tätigkeitsstatus“ und „Ereignis“ auswählen, aus dem Dropdown-Menü die gewünschte Änderung auswählen, „Monat/Jahr“ der Änderung angeben und dann auf „Absenden“ klicken. Wenn Sie über ein Dokument verfügen, das die Meldung belegt, können Sie es anhängen, indem Sie im Feld „Anhang“ auf „Durchsuchen“ klicken. Sobald die Meldung überprüft und akzeptiert wurde, werden die Angaben zu Ihrem Unternehmen aktualisiert.
Sollte Istat feststellen, dass Ihr Unternehmen nicht aus dem Handelsregister der Handelskammer gestrichen wurde, beachten Sie bitte, dass Sie trotzdem an der Erhebung teilnehmen müssen. 

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