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FAQ

Abschnitt 7 - Frage X.7.1: Was versteht man unter Auslagerung der Produktion und welche Fälle müssen hierbei berücksichtigt werden?

Die Frage ist darauf ausgerichtet, die im Jahr 2018 von den italienischen Unternehmen durchgeführte Auslagerung der Produktion durch ausländische Direktinvestitionen oder Auslagerungsabkommen oder -verträge zu erfassen. Unter ausländischen Direktinvestitionen versteht man die Gründung neuer Produktionseinheiten (Greenfield), Unternehmensinvestitionen (Brownfield), Operationen wie Fusionen und Übernahmen von mindestens 10% der Stammaktien eines ausländischen Unternehmens (Mergers and Acquisitions - M&A). Das Ziel dieser Investitionen besteht darin, ein dauerhaftes Interesse im betreffenden Land und einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung zu erlangen. Die Auslagerungsverträge oder -abkommen betreffen Kooperationen mit ausländischen Unternehmen im technischen Bereich bzw. im Produktionsbereich, z.B. Veredelungsvereinbarungen, Zulieferung, Abtretung von Produktionslizenzen an unabhängige ausländische Gesellschaften usw.

Categoria: Questionari e indagini - Contenuto questionario
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